Es wurden sämtliche Computer (Laptops, Server, Ersatzgeräte),
viele CD-ROMs, Disketten und Teile des archivierten Schriftverkehrs
beschlagnahmt.
Der Beschluß der Hausdurchsuchung wurde durch das
Amtsgericht in Bochum (Zuständiger Richter: Gerkau; Aktenzeichen: 64 GS
– 3146/05) erlassen und begründet sich auf den Verdacht der
Urkundenfälschung.
Nach Aussagen eines an der Durchsuchung
beteiligten Beamten, wurde offenbar unter dem Datum des 14.12.2004 ein
angebliches Schreiben der Bundesagentur für Arbeit – Bochum –
als Flugblatt verteilt. Unterschrieben sei es von einem Angestellten des
Bochumer Arbeitsamtes mit gefälschter Unterschrift. Auf dem Flugblatt
findet sich angeblich der Zusatz „
Paul
Lafarque – LabourNet“.
Das Flugblatt liegt uns
nicht vor und über den Inhalt können zurzeit keine Aussagen gemacht
werden.
Der gesamte Vorgang ist uns nicht bekannt, offenbar wurde der
Name LabourNet missbraucht.
Per Rechtsanwalt drängen wir auf die
sofortige Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände.
Wir
protestieren auf schärfste gegen diese völlig überzogene und
unverhältnissmäßige Aktion und sehen unser Recht auf Freiheit der
Presse in höchstem Maße verletzt.
Nähere Informationen
finden Sie auf unserer Homepage
http://www.labournet.de wo wir
alle neuen Nachrichten zu diesem Fall veröffentlichen
werden.
Für telefonische Rückfragen steht Ihnen Ralf
Pandorf unter der Rufnummer 0234-34022 zur Verfügung.
Mag
WompelWolfgang SchaumbergRalf
Pandorf