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Von heute an ist die Kinderarbeit in Frankreich wieder legal.
Ab dem Alter von 14 Jahren können Kinder, bei denen die Schule
versagt hat, in eine Lehre geschickt werden. Ab 15 können sie zur
Nachtarbeit eingesetzt werden. Die Bestimmungen gehören zu dem Kampf der
Pariser Regierung gegen die Jugendarbeitslosigkeit. Sie stehen in dem "Gesetz
über die Chancengleichheit", das gestern im Amtsblatt Journal
Officiel veröffentlicht wurde. taz Nr. 7938 vom 3.4.2006, Seite 9, 102 TAZ-Bericht
DOROTHEA HAHN
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Posted: Mo - April 3, 2006 at 04:35 vorm.
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