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Erwerbsloseninitiativen rufen zu Widerspruch gegen ALG-II-Bescheide auf

www.ngo-online.de - 09.05.2005

"Eheähnliche Gemeinschaft"
Erwerbsloseninitiativen rufen zu Widerspruch gegen ALG-II-Bescheide auf

(ngo) Langzeitarbeitslose sollen massenhaft Widerspruch gegen die Anrechnung von Einkommen eines "Partners" aus "eheähnlicher Gemeinschaft" einlegen. Das Bundesstreffen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) forderte die von der Anrechnung betroffenen ALG-II-Antragsteller zu Widerspruch und zu Klage gegen die bisherigen Ablehnungsbescheide der Behörden auf. Wirtschaftsminister Clement wird aufgefordert, nach diversen Gerichtsurteilen nun von Amts wegen zu handeln und den Betroffenen "endlose und unsinnige Widerspruchs- und Gerichtsverfahren" zu ersparen.

 

In einer Reihe von Gerichtsentscheidungen haben Sozialgerichte aus drei Bundesländern die bisherige und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit angeordnete Praxis der Behandlung von "eheähnlichen Gemeinschaft" verworfen und die Behörden zur Nachzahlung der ALG-II-Leistungen verpflichtet.

"Die Sozialgerichte haben in ihren Entscheidungen an die gefestigte Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes angeknüpft", erklärten die Erwerbsloseninitiativen: Eine eheähnliche Gemeinschaft liege erst dann vor, wenn das partnerschaftliche Verhältnis auf Dauer angelegt sei und weit über ein einfaches gemeinsames Haushalten und Wirtschaften hinausgehe. Keinesfalls sei eine sexuelle Beziehung ausschlaggebend für eine eheähnliche Gemeinschaft. Diese könne frühestens nach drei Jahren des Zusammenlebens angenommen und keinesfalls durch Hausbesuche festgestellt werden.

Die bisherige behördliche Praxis sei dagegen, dass das Zusammenziehen eines Mannes und einer Frau sofort als eheähnliche Gemeinschaft mit gegenseitiger Unterhaltspflicht aufgefasst werde. Unter Hinweis darauf lehnten die Behörden eigene Leistungen ab. Die Arbeitsgemeinschaft der Initiativen nimmt an, dass durch diese Praxis "rund 500.000 Menschen um bis zu mehrere hundert Euro monatlich sowie um Krankenversicherungsschutz, Pflegeversicherung und Rentenversicherung betrogen" würden. Der überwiegende Teil der Betroffenen dürften Frauen sein, so die Initiativen. Die BAG-SHI geht davon aus, dass in der Konsequenz jetzt rund 100.000 Menschen aus der gesetzlichen Krankenversicherung herausgefallen sind.

Auch dürfe die im März für das ganze Jahr ausgezahlte Eigenheimzulage im ALG-II-Bezug nicht als Einkommen angerechnet werden darf, da diese "privilegiertes Einkommen" sei, das einem anderen Zweck diene als das ALG II selbst, berichten die Initiativen unter Bezug auf ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen (25.04.2005, Az.: L 8 AS 39/05 ER). Die ALG-II-Leistungsträger hätten bundesweit die Eigenheimzulage auf verschiedenen Wegen angerecht - sogar, wenn die Zulage zur Finanzierung des selbst genutzten Wohneigentums abgetreten worden sei. Die Initiativen gehen hier von rund 50.000 Betroffenen aus.

Das Bundestreffen mit rund 100 Teilnehmern aus der ganzen Bundesrepublik begrüßte die jüngsten Sozialgerichtsentscheidungen einhellig. Die BAG-SHI forderte Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) als obersten Dienstherren der ALGII-Leistungsträger auf, den Betroffenen monatelange Widersprüche und Gerichtsverfahren zu ersparen und von sich aus die von den Gerichten vorgegebenen Änderungen unbürokratisch und schnell umzusetzen.

Für den Fall, dass Minister Clement dieser Aufforderung nicht nachkomme, raten die Initiativen allen Betroffenen, sich Hilfe bei Erwerbslosen- und Frauenorganisationen, Gewerkschaften, Verbänden sowie Anwälten zu suchen, und gegen die Entscheidungen zur eheähnliche Gemeinschaft und Eigenheimzulage konsequent in Widerspruch und Klage zu gehen.

Die Betroffenenorganisation wies darauf hin, dass es auch möglich sei, gegen schon rechtskräftige Bescheide mit dem Mittel von Überprüfungsanträgen nach § 44 Sozialgesetzbuch X vorzugehen, um eine Nachzahlung der Leistungen zu erreichen. Ein solcher Überprüfungsantrag sei auch dann möglich und anzuraten, wenn die Betroffenen sich bei der Beantragung von ALG II irrtümlich selbst als eheähnliche Gemeinschaft eingestuft hätten.

http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=11025
 

 

Posted: Mi - Mai 11, 2005 at 12:54 vorm.  
   
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