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Querbeet :: Sozialkahlschlag

Armut lebenslänglich

junge Welt vom 14.06.2004
Gerichtsentscheid: Arbeitslosenhilfe erst nach Verkauf und Verbrauch der Lebensversicherung
Das Berliner Landessozialgericht hat einer 54jährigen Langzeitarbeitslosen den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe verwehrt, solange sie ihre Lebensversicherung nicht verkauft. Das Urteil… verweist in der Begründung auf das »Sozialreform«gesetz Hartz I… Der Rechtsstreit betrifft alle Langzeitarbeitslosen und Inhaber von Lebensversicherungen, die 2003 und 2004 Arbeitslosenhilfe beantragt haben oder beantragen… Bevor die 54jährige Arbeitslosenhilfe beanspruchen könne, müsse sie daher ihre Altersvorsorge angreifen und sie zum Verkehrswert verkaufen, entschied das Gericht. Das Reformgesetz sei gültig und könne nur vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden.
»Ich habe unter Entbehrungen vorgesorgt und auf vieles verzichtet – auf den Urlaub, auf das Auto. Ich habe mir vieles nicht geleistet, um im Alter Sicherheit zu haben«, sagte die Buchhalterin. Es mache ihr Angst, jetzt ohne Absicherung dazustehen. Schon frühzeitig, bevor das Thema in aller Munde gewesen sei, habe sie die Lebensversicherungen abgeschlossen. Ihr sei klar gewesen, daß sie von ihrer Rente nicht würde leben können.
Mehr unter http://www.jungewelt.de/2004/06-14/013.php

 

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Posted: Mo - Juni 14, 2004 at 08:04 vorm.  
   
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