junge Welt vom 31.07.2004 dokumentiert Standardschreiben eines
Berliner Sozialamtes, mit dem Antragsteller auf ihre Pflichten hingewiesen
werdenDie erforderlichen Bemühungen um Arbeit erschöpfen
sich nicht in der bloßen Meldung beim Arbeitsamt. Darüber hinausgehend
werden nach ständiger Rechtsprechung intensive eigene Bemühungen
verlangt (z.B. Bewerbungen auf Zeitungsannoncen).
Da der Umfang
dieser Bemühungen sich zeitlich an dem Aufwand orientieren soll, den ein
Erwerbstätiger für die Verrichtung seiner Arbeit aufwendet, erwarten
wir von Ihnen den Nachweis von mindestens 20 Arbeitsbemühungen
monatlich.
Sie sind verpflichtet, sich auch außerhalb des
erlernten Berufes um Arbeit zu bemühen und auch geringer qualifizierte
Tätigkeiten anzunehmen. Selbstverständlich darf Ihnen eine Arbeit
nicht zugemutet werden, zu der Sie körperlich oder geistig nicht in der
Lage sind oder wenn der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht (z.
B. Erziehung von Kindern, Pflege von nahen Angehörigen etc.). Sollten
derartige Gründe einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen, so teilen Sie uns
diese bitte mit.
Bitte weisen Sie Ihre eigenen Arbeitsbemühungen
regelmäßig in der Form nach, daß ich in die Lage versetzt werde,
ggf. im Einzelfall diese Bemühungen zu überprüfen. Ihre
telefonischen oder persönlichen Bewerbungen können Sie entweder durch
Selbstaufzeichnung bzw. durch Firmenbestätigung auf dem beiliegenden
Vordruck dokumentieren. Bitte legen Sie hierbei Wert auf Genauigkeit. Als
sozialhilferechtlich ausreichend können nur Arbeitsbemühungen
anerkannt werden, die sich auf tatsächliche Stellenangebote beziehen. Die
Bemühungen dürfen sich nicht auf bestimmte Berufsbereiche
beschränken, sondern müssen das gesamte Spektrum der zumutbaren
Arbeitsmöglichkeiten, einschließlich Aushilfs- und ungelernte
Tätigkeiten sowie berufsfremde, unter dem Ausbildungsniveau liegende
Beschäftigungen, umfassen.
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http://www.jungewelt.de/2004/07-31/014.php