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Querbeet :: Sozialkahlschlag

Zumutung im Kasernenhofton

junge Welt vom 31.07.2004 dokumentiert Standardschreiben eines Berliner Sozialamtes, mit dem Antragsteller auf ihre Pflichten hingewiesen werden
Die erforderlichen Bemühungen um Arbeit erschöpfen sich nicht in der bloßen Meldung beim Arbeitsamt. Darüber hinausgehend werden nach ständiger Rechtsprechung intensive eigene Bemühungen verlangt (z.B. Bewerbungen auf Zeitungsannoncen).

Da der Umfang dieser Bemühungen sich zeitlich an dem Aufwand orientieren soll, den ein Erwerbstätiger für die Verrichtung seiner Arbeit aufwendet, erwarten wir von Ihnen den Nachweis von mindestens 20 Arbeitsbemühungen monatlich.

Sie sind verpflichtet, sich auch außerhalb des erlernten Berufes um Arbeit zu bemühen und auch geringer qualifizierte Tätigkeiten anzunehmen. Selbstverständlich darf Ihnen eine Arbeit nicht zugemutet werden, zu der Sie körperlich oder geistig nicht in der Lage sind oder wenn der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht (z. B. Erziehung von Kindern, Pflege von nahen Angehörigen etc.). Sollten derartige Gründe einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen, so teilen Sie uns diese bitte mit.

Bitte weisen Sie Ihre eigenen Arbeitsbemühungen regelmäßig in der Form nach, daß ich in die Lage versetzt werde, ggf. im Einzelfall diese Bemühungen zu überprüfen. Ihre telefonischen oder persönlichen Bewerbungen können Sie entweder durch Selbstaufzeichnung bzw. durch Firmenbestätigung auf dem beiliegenden Vordruck dokumentieren. Bitte legen Sie hierbei Wert auf Genauigkeit. Als sozialhilferechtlich ausreichend können nur Arbeitsbemühungen anerkannt werden, die sich auf tatsächliche Stellenangebote beziehen. Die Bemühungen dürfen sich nicht auf bestimmte Berufsbereiche beschränken, sondern müssen das gesamte Spektrum der zumutbaren Arbeitsmöglichkeiten, einschließlich Aushilfs- und ungelernte Tätigkeiten sowie berufsfremde, unter dem Ausbildungsniveau liegende Beschäftigungen, umfassen.
mehr unter: http://www.jungewelt.de/2004/07-31/014.php

 

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Posted: Mo - August 2, 2004 at 02:56 nachm.  
   
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