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Drohungen gegen Erwerbslose
junge Welt vom 13.04.2005 Drohungen gegen
Erwerbslose Eklatante Rechtsverstöße gegen »Hartz
IV«-Bestimmungen durch private Vermittler in Norddeutschland Immer
eklatanter werden die Verstöße lokaler »Hartz
IV«-Behörden bei der Ausarbeitung sogenannter
Eingliederungsvereinbarungen im Zusammenhang mit Ein-Euro-Jobs für Bezieher
des Arbeitslosengeldes II. Während die Bundesregierung bei der
Einführung von »Hartz IV« individuelle Beratung der Arbeitslosen
durch die Arbeitsagenturen oder die kommunalen Arbeitsgemeinschaften (ARGE)
versprach, delegierten die Behörden diese Aufgabe mittlerweile an
profitorientierte private Träger. Im nordniedersächsischen Buchholz
betraf dies nun gleich 140 ALG-II-Empfänger, die – aufgeteilt in 20er
Gruppen – an die örtliche Groneschule abgeschoben wurden. Dort
bekamen die geschockten Arbeitslosen ohne weitere Beratung eine vorgefertigte,
vom Träger bereits abgezeichnete Eingliederungsvereinbarung zur
Unterzeichnung vorgelegt.
Solcherart Massenabfertigung bestätigt auch Rolf Pauli* aus dem
benachbarten Hamburg in einem Schreiben an jW. Auch Pauli bekam eine Zuweisung
zur Groneschule, hier gleich konkretisiert für die Aufnahme eines
Ein-Euro-Jobs. Als Pauli dort den Nutzen der Ein-Euro-Jobs im Sinne der
Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt in Zweifel zog, wurde ihm mit
»Meldung an die ARGE« gedroht.
Ohne Vorgespräch,
geschweige denn Eingliederungsvereinbarung, bekamen auch Sigrun Mönch* und
Harald Müller* – ebenfalls aus Hamburg – Zuweisungen für
den Beschäftigungsträger Hamburger Arbeit (HAB). Als Müller, der
in einer Arbeitsloseninitiative aktiv ist, Vorbehalte gegen die
»Arbeitsgelegenheit« äußerte, drohte ihm eine
»Fallmanagerin« damit, ihn statt bei Kooperationspartnern nur in der
Werkstatt einzusetzen, wofür es statt 1,50 nur einen Euro pro Stunde
gäbe.
Dem DGB sind derlei Verstöße bekannt. Claudia
Falk, Pressesprecherin des Hamburger Bezirksverbandes, besteht deshalb auf
Eingliederungsvereinbarungen zwischen der zuständigen ARGE und den
jeweiligen Arbeitslosen und verweist zudem auf die Nachrangigkeit von
Ein-Euro-Maßnahmen. Private Dritte könnten damit nicht beauftragt
werden. Das Hamburger Sozialforum empfiehlt Betroffenen Widerspruch
einzureichen.
*) Namen von der Redaktion
geändert
----------------------- Adresse:
http://www.jungewelt.de/2005/04-13/013.php
Posted: Mi - April 13, 2005 at 07:39 vorm.
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