Weitere Enteignung und Entrechtung fordern die Kommunalen
SpitzenverbändeBerlin (dpa) - Die Kommunalen
Spitzenverbände wollen noch weitergehende Einschnitte bei den Leistungen
des Arbeitslosengeldes II durchsetzen als von der Bundesregierung geplant. Diese
müssten sowohl das Leistungsrecht als auch die stetig steigende Zahl von
Unterhalt beanspruchenden Bedarfsgemeinschaften betreffen, forderten der
Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der
Deutsche Landkreistag am Mittwoch in Berlin. So sei damit zu rechnen, dass die
Zahl der Bedarfsgemeinschaften im April die Vier- Millionen-Grenze
überschritten habe nach erst 3,33 Millionen im Januar 2005.
Die
von der Bundesregierung jetzt geplanten Maßnahmen gingen in die richtige
Richtung, allerdings reichten sie nicht aus, sagte
Städtetags-Hauptgeschäftsführer Stephan Articus. Statt der vom
Bund ins Auge gefassten Einsparungen von 1,2 Milliarden Euro jährlich sei
bereits bei Unterkunftskosten im laufenden Jahr eine Mehrbelastung von insgesamt
1,7 Milliarden Euro zu erwarten.
«Die Dynamik der stetig steigenden
Bezieherzahlen und Milliarden-Ausgaben muss gebrochen werden, damit das
Sozialsystem Hartz IV nicht aus dem Ruder läuft und sich zu einer
Grundsicherung für immer größere Teile der erwerbsfähigen
Bevölkerung entwickelt», sagte Articus.
Der
Hauptgeschäftsführer des Gemeindebundes, Gerd Landsberg, nannte es
richtig, dass zusammenlebende Paare künftig den Nachweis erbringen
müssen, keine Lebenspartner-Beziehung zu haben und damit nicht gegenseitig
unterhaltspflichtig sind. Auf diese Weise werde die Beweislast umgekehrt.
Um
den Missbrauch wirksamer zu bekämpfen, müsse die Arbeitsverwaltung
Außendienste einrichten, «damit die notwendigen
Überprüfungen stattfinden können».
Außerdem sollten
befristete Zuschläge beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Geld II
für Langzeitarbeitslose «sozialverträglich abgeschmolzen werden
können».Dadurch könne der Anreiz der Arbeitsaufnahme
verbessert werden.
Der Schutz von Vermögen von
Langzeitarbeitslosen könnte so überarbeitet werden, dass er für
große Vermögenswerte wie ein Einfamilienhaus oder eine
Eigentumswohnung nur zeitlich befristet gilt, so die Verbände. Als
Schonvermögen dürfe ferner höchstens ein Auto anerkannt werden.
Bisher darf jeder Erwerbstätige ein Kraftfahrzeug bis zum Wert von 5000
Euro haben, ohne dass dies seine Leistungen nach dem Hartz-IV-Gesetz
schmälert.
Presseerklärung Deutscher Städte- und
Gemeindebund, Berlin, den 03. Mai 2006