|
|
Arme Mieter nicht ins Abseits stellen
Mieterforum Ruhr wendet sich entschieden gegen den Vorschlag des
Bundesfinanzministeriums, das Wohngeld um 90 Mio. Euro zu
kürzen und fordert umfassende Nachbesserungen an der Finanzierung der
Wohnkosten der Bezieher/innen von ALG II und Sozialgeld.
Bereits im Zuge der Hartz IV-Reformen zum Arbeitsmarkt wurden die
Ausgaben für die Wohlgeldzahlungen des Bundes heftig gesenkt. Die
Bezieher/innen von Sozialhilfe, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II sollen
ab Anfang 2005 nur noch Unterkunftskosten erhalten, die direkt von den Kommunen
bezahlt werden. In strukturschwachen Kommunen verschärft diese Regelung
die finanzielle Notlage. Im EN-Kreis z.B. wird mit jährlichen Mehrkosten in
zweistelliger Millionenhöhe gerechnet. Diese Hartz IV-Kürzung der
Wohngeldetats von Bund und Ländern um rund 2,5 Mrd. Euro pro Jahr geht
bereits zu Lasten der Kommunen mit hoher Arbeitslosigkeit. Diese Kommunen
können sich sehr bald gezwungen sehen, den Druck an die erwerbslosen
Mieter weiterzugeben, die Obergrenzen für die Übernahme der
Unterkunftskosten zu senken und Erwerbslose mit höheren Mieten aus ihren
bisherigen Wohnungen zu vertreiben.
Dass
zusätzlich zu dieser verfehlten Regelung und den weiteren
Leistungskürzungen im Sozial- und Gesundheitsbereich nun auch noch das
Wohngeld der verbliebenen Rentner und Geringverdiener (800.000 in NRW)
stark gekürzt werden soll, ist für das Mieterforum Ruhr in keiner
Weise mehr nachvollziehbar. Als Bundeskanzler Schröder die vorletzten
Bundestagswahlen gewann, machte er sein Wahlversprechen wahr und erhöhte
das in 11 Jahren Kohl nicht mehr angepasste Wohngeld auf das heutige Niveau.
Heute müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass von diesen Fortschritten nicht
mehr übrig bleibt und dass die Lage der finanzschwachen und erwerbslosen
Mieter hinter dem Niveau vor Antritt Schröders
zurückfällt.
Mieterform Ruhr
fordert:
-
Keine Kürzung des
Wohngeldes.
-
Erstattung des kommunalen Mehrbedarfs für die Finanzierung der
Unterkunftskosten von
Erwerbslosen.
-
Rechtlicher Ausschluss der Verdrängung von Erwerbslosen aus ihrer Wohnung.
Posted: Di - März 16, 2004 at 11:47 nachm.
>
|
|
|