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BA prüft Sparbücher von KindernWeiteres Detail aus dem Verelendungsgesetz - Harz
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Nicht nur die Sparbücher von Kindern, auch Ausbildungsversicherungen, die zwar auf den Namen der Eltern laufen, gelten ebenfalls als Vermögen. In einem Bericht der FTD vom 3.8.2004 heißt es: Beim Arbeitslosengeld II wird Vermögen der Kinder auf die Leistung angerechnet. Dadurch könnten bis zu 2,2 Millionen Menschen Leistungen für Kinder verlieren, wenn diese eigenes Vermögen über 750 Euro besitzen. "Zu einem solchen Vermögen zählen auch Sparbücher", sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) der FTD. Ob die Kinder Sparbücher oder anderes Vermögen hatten, wird bislang nicht überprüft. Ausbildungsversicherungen, die zwar auf den Namen der Eltern laufen, gelten ebenfalls als Vermögen. Auch sie müssen aufgelöst werden, wenn sie über den Freibeträgen liegen. mehr unter http://www.ftd.de/pw/de/1091258302982.html
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Posted: Di - August 3, 2004 at 10:02 vorm. > |
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