Weiteres Detail aus dem Verelendungsgesetz - Harz
IV:Nicht nur die Sparbücher von Kindern, auch
Ausbildungsversicherungen, die zwar auf den Namen der Eltern laufen, gelten
ebenfalls als Vermögen.In einem Bericht der FTD vom
3.8.2004 heißt es:
Beim Arbeitslosengeld II wird Vermögen der
Kinder auf die Leistung angerechnet. Dadurch könnten bis zu 2,2 Millionen
Menschen Leistungen für Kinder verlieren, wenn diese eigenes Vermögen
über 750 Euro besitzen.
"Zu einem solchen Vermögen zählen
auch Sparbücher", sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit
(BA) der FTD. Ob die Kinder Sparbücher oder anderes Vermögen hatten,
wird bislang nicht überprüft.
Ausbildungsversicherungen, die zwar
auf den Namen der Eltern laufen, gelten ebenfalls als Vermögen. Auch sie
müssen aufgelöst werden, wenn sie über den Freibeträgen
liegen.
mehr unter
http://www.ftd.de/pw/de/1091258302982.html