28. Juli 2004
P R E S S E M I T T E I L U N Gder
Bürgerbeauftragten für Soziale Angelegenheiten
Schleswig-Holstein
und des Landesbeauftragten für Datenschutz
Schleswig-Holstein
Quelle:
http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/20040728-alg2.htm
Gemeinsame Hinweise zur Beantragung des Arbeitslosengeldes
IIDie Verwirrung scheint komplett zu sein: Die Bundesagentur
für Arbeit versendet seit einigen Tagen Antragsvordrucke zum
Arbeitslosengeld II und lässt die Betroffenen damit allein. Diese haben oft
den Eindruck, sich gegenüber der Bundesagentur mit ihren Angaben auf den 16
umfangreichen Seiten völlig entblößen zu müssen.
Tatsächlich sind einige der Kritikpunkte von Datenschützern,
Verbraucherschutzorganisationen und Selbsthilfegruppen berechtigt: Manchmal ist
unklar, ob Angaben obligatorisch oder freiwillig sind. Oft ist unklar, weshalb
eine Frage gestellt wird.
Fakt ist, dass derzeitige Arbeitslosenhilfeempfänger mehr Angaben
machen müssen als bisher. An dieser bewussten Entscheidung des Gesetzgebers
kommt die Kritik an den Fragebögen nicht vorbei. Doch kann von den
Arbeitslosen nicht mehr verlangt werden, als zur Entscheidung über die
Anträge erforderlich ist. Welche Angaben aus welchen Gründen
erforderlich sind, können leider auch viele Beratungspersonen in den
Sozialämtern, bei der Bundesagentur oder in Callcentern nicht
beantworten.
Als Hilfe für die Berater, aber insbesondere als
Hilfe für die antragstellenden Arbeitslosen haben die
Bürgerbeauftragte für Soziale Angelegenheiten und das Unabhängige
Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein ein
Informationsblatt erstellt, das Auskunft über die wichtigsten Streitfragen
gibt. Mit Hilfe dieser Anleitung können die Betroffenen bestmöglich
ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen, ohne Gefahr zu
laufen, dass ihr Antrag wegen ungenügender Angaben abgelehnt
wird.
Unabhängig von der aktuellen Initiative setzt sich das ULD
auf Bundesebene dafür ein, dass die Fragebögen überarbeitet und
datenschutzgerecht gestaltet werden und dass allen Antragstellern von Beginn an
die zum Ausfüllen erforderlichen Erläuterungen zur Verfügung
gestellt werden. Im Rahmen seiner Zuständigkeit wird das ULD künftig
kontrollieren, ob die Sozialbehörden mit den äußerst
umfangreichen sensiblen Daten datenschutzgerecht umgehen.
Das
Hinweisblatt kann im Internet abgerufen werden unter
www.datenschutzzentrum.de/allgemein/alg2.htm
Rückfragen beantwortet gerne Herr Koop vom ULD unter der
Telefonnummer 0431/988-1218
Informationen über die Arbeit des
ULD unter:Unabhängiges Landeszentrum für
Datenschutz
Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98 / 24103
Kiel
Telefon: 0431/988-1200 / Telefax: 0431/988-1223
E-Mail:
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http://www.datenschutzzentrum.de/