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Querbeet :: Solidarität mit bo-alternativ.de

Angeklagter spricht von staatlichem Rufmord

waz Dienstag, 04.05.2004

Der Betreiber der Internet-Seite "Bo-alternativ.de", der seit gestern vor dem Amtsgericht angeklagt ist, hat der Staatsanwaltschaft "staatlich organisierten Rufmord" vorgeworfen.

Laut Anklage soll der 53-Jährige im Februar 2003 kurz vor einer Demo Rechtsextremer zur Gewalt aufgerufen haben. Im Internet soll er in einem Aufruf zur Gegen-Demo eine Comic-Figur gezeigt haben, die mit einer Zwille in unbekannte Richtung zielt. Das sei eine Aufforderung zur gefährlichen Körperverletzung, meinte die Staatsanwaltschaft.

 

Der Angeklagte, seit vielen Jahren in der alternativen Szene aktiv, ist darüber empört. Dem Staatsanwalt sagte er: "Sie wissen genau, dass ich nie zu Körperverletzung auffordern will. Trotzdem haben Sie dieses Verfahren betrieben. Ich stehe für friedlichen Widerstand. Trotzdem klagen Sie mich an." Nie habe er gedacht, mit dem Zwille-Bild zu Gewalt aufgerufen zu haben. Zumal die Demo später auch friedlich gewesen sei. Der wahre Anklagegrund sei: "Kriminalisierung und Einschüchterung."

Der Staatsanwalt nannte das "völlig abwegig". Es sei "ein Irrtum", dass die Anklagebehörde "einen persönlichen Feldzug" führe. Er räumte ein, dass der Angeklagte nicht absichtlich zu Gewalt habe aufrufen wollen, wohl aber könne die Zwille "Emotionen hochschüren, die geeignet sind, Zusammenstöße zu provozieren".

Der Vorsitzender Richter erklärte zum Angeklagten: "Es geht nicht darum, über Ihre politischen Einstellungen zu urteilen." Vielmehr wolle das Gericht nur prüfen, ob Straftaten vorlägen. Denn: "Es gilt der Grundsatz, dass der Zweck nicht die Mittel heiligt."

Gericht und Ankläger boten eine Einstellung des Prozesses gegen Auflage an. Die Verteidigerin will aber, dass ein Gutachter für Symbolik prüft, ob die Zwille überhaupt als ernster Gewaltaufruf zu werten sei. Über diesen Antrag entscheidet das Gericht am 17. Mai.

Eine zweite Anklage räumte der Angeklagte ein. Er hatte die erste Anklage schon vor dem Prozess publiziert. Das aber ist verboten. Dieses Gesetz habe er nicht gekannt, so der Angeklagte. Ein Jurist, den er vorher extra befragt habe, habe da keine Bedenken geäußert. B.Ki.

Posted: Di - Mai 4, 2004 at 10:02 nachm.  
   
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