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Angeklagter spricht von staatlichem Rufmord
waz Dienstag, 04.05.2004
Der Betreiber der Internet-Seite
"Bo-alternativ.de", der seit gestern vor dem Amtsgericht angeklagt ist, hat der
Staatsanwaltschaft "staatlich organisierten Rufmord"
vorgeworfen.
Laut Anklage soll der 53-Jährige im Februar 2003
kurz vor einer Demo Rechtsextremer zur Gewalt aufgerufen haben. Im Internet soll
er in einem Aufruf zur Gegen-Demo eine Comic-Figur gezeigt haben, die mit einer
Zwille in unbekannte Richtung zielt. Das sei eine Aufforderung zur
gefährlichen Körperverletzung, meinte die Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte, seit vielen Jahren in der alternativen Szene aktiv, ist
darüber empört. Dem Staatsanwalt sagte er: "Sie wissen genau, dass ich
nie zu Körperverletzung auffordern will. Trotzdem haben Sie dieses
Verfahren betrieben. Ich stehe für friedlichen Widerstand. Trotzdem klagen
Sie mich an." Nie habe er gedacht, mit dem Zwille-Bild zu Gewalt aufgerufen zu
haben. Zumal die Demo später auch friedlich gewesen sei. Der wahre
Anklagegrund sei: "Kriminalisierung und Einschüchterung."
Der
Staatsanwalt nannte das "völlig abwegig". Es sei "ein Irrtum", dass die
Anklagebehörde "einen persönlichen Feldzug" führe. Er räumte
ein, dass der Angeklagte nicht absichtlich zu Gewalt habe aufrufen wollen, wohl
aber könne die Zwille "Emotionen hochschüren, die geeignet sind,
Zusammenstöße zu provozieren".
Der Vorsitzender Richter
erklärte zum Angeklagten: "Es geht nicht darum, über Ihre politischen
Einstellungen zu urteilen." Vielmehr wolle das Gericht nur prüfen, ob
Straftaten vorlägen. Denn: "Es gilt der Grundsatz, dass der Zweck nicht die
Mittel heiligt."
Gericht und Ankläger boten eine Einstellung
des Prozesses gegen Auflage an. Die Verteidigerin will aber, dass ein Gutachter
für Symbolik prüft, ob die Zwille überhaupt als ernster
Gewaltaufruf zu werten sei. Über diesen Antrag entscheidet das Gericht am
17. Mai.
Eine zweite Anklage räumte der Angeklagte ein. Er
hatte die erste Anklage schon vor dem Prozess publiziert. Das aber ist verboten.
Dieses Gesetz habe er nicht gekannt, so der Angeklagte. Ein Jurist, den er
vorher extra befragt habe, habe da keine Bedenken geäußert.
B.Ki.
Posted: Di - Mai 4, 2004 at 10:02 nachm.
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