In einer Mitteilung des OVG heißt es: "Die für den 13. und 20.
März 2004 in Bochum geplanten NPD-Demonstrationen unter dem Motto "Stoppt
den Synagogenbau - 4 Millionen fürs Volk" dürfen nicht stattfinden.
Dies hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land
Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) durch Beschluss vom heutigen Tage unter Aufhebung
einer anders lautenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen
entschieden und damit eine entsprechende Verbotsverfügung des
Polizeipräsidenten Bochum bestätigt. Das Demonstrations-Motto
erfüllt nach Auffassung des OVG NRW den Tatbestand der Volksverhetzung und
stellt überdies eine versammlungsrechtlich nicht hinnehmbare Provokation
dar."
Die Mitteilung
im Wortlaut.Die NPD kann gegen diese Entscheidung nur noch
vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Eine Entscheidung würde es dann
wahrscheinlich erst sehr kurzfristig vor dem 13. März geben.
Die
angekündigte Demonstration für den Bau einer Synagoge in Bochum wird
auf jeden Fall am 13. März stattfinden.