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Querbeet :: Big Brother

Der gläserne Bürger

SPIEGEL ONLINE - 23. März 2005, 13:40
URL: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,347884,00.html

Verfassungsgericht weist Eilantrag gegen Online-Kontenabfrage zurück

Die geplante staatliche Überwachung von Bankkonten kann nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wie geplant zum 1. April in Kraft treten. Fortan kann der Fiskus sämtliche Kontostammdaten deutscher Bürger einsehen, ohne dass die Betroffenen informiert werden müssen.

Karlsruhe - Der Weg für die geplante Abfrage von Kontendaten durch Finanzämter ist frei. Das Bundesverfassungsgericht wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss einen Eilantrag gegen das rot-grüne Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit zurück, das am 1. April in Kraft tritt.

Die Kläger - mehrere Privatpersonen und die Volksbank Raesfeld - hatten mit den Anträgen erreichen wollen, dass das Gesetz bis zu einem Urteil über ihre eigentlichen Verfassungsbeschwerden außer Kraft gesetzt wird. Das Gericht stellte nun ausdrücklich fest, dass der Ausgang der Verfassungsbeschwerden selbst offen ist. Bei der in Eilverfahren üblichen Folgenabwägung seien die befürchteten Nachteile aber nicht so schwerwiegend, um eine einstweilige Anordnung zu erlassen.

Das Gesetz soll die Abfrage so genannter Stammdaten wie Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Verfügungsberechtigung des Kontoinhabers ermöglichen, nicht aber das Abrufen von Kontoständen und Geldbewegungen.

Alle Daten müssen bereits heute von Banken und Sparkassen an die so genannte Kontenevidenzzentrale (KEZ) übermittelt werden. Neu ist allerdings, dass fortan nicht nur Strafverfolger, sondern auch Finanzämter, Sozialämter sowie weitere Behörden auf Kontostammdaten zugreifen dürfen. Dafür ist kein richterlicher Beschluss notwendig. Zudem müssen die Betroffenen weder vorab noch nachträglich von dem Zugriff informiert werden.

 

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Posted: Mi - März 23, 2005 at 02:01 nachm.  
   
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