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23. März 2005, 13:40
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http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,347884,00.html
Verfassungsgericht weist Eilantrag gegen Online-Kontenabfrage
zurückDie geplante staatliche Überwachung von
Bankkonten kann nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wie
geplant zum 1. April in Kraft treten. Fortan kann der Fiskus sämtliche
Kontostammdaten deutscher Bürger einsehen, ohne dass die Betroffenen
informiert werden müssen. Karlsruhe - Der Weg für die
geplante Abfrage von Kontendaten durch Finanzämter ist frei. Das
Bundesverfassungsgericht wies in einem am Mittwoch veröffentlichten
Beschluss einen Eilantrag gegen das rot-grüne Gesetz zur Förderung der
Steuerehrlichkeit zurück, das am 1. April in Kraft tritt.
Die
Kläger - mehrere Privatpersonen und die Volksbank Raesfeld - hatten mit den
Anträgen erreichen wollen, dass das Gesetz bis zu einem Urteil über
ihre eigentlichen Verfassungsbeschwerden außer Kraft gesetzt wird. Das
Gericht stellte nun ausdrücklich fest, dass der Ausgang der
Verfassungsbeschwerden selbst offen ist. Bei der in Eilverfahren üblichen
Folgenabwägung seien die befürchteten Nachteile aber nicht so
schwerwiegend, um eine einstweilige Anordnung zu erlassen.
Das Gesetz
soll die Abfrage so genannter Stammdaten wie Namen, Anschrift, Geburtsdatum und
Verfügungsberechtigung des Kontoinhabers ermöglichen, nicht aber das
Abrufen von Kontoständen und Geldbewegungen.
Alle Daten
müssen bereits heute von Banken und Sparkassen an die so genannte
Kontenevidenzzentrale (KEZ) übermittelt werden. Neu ist allerdings, dass
fortan nicht nur Strafverfolger, sondern auch Finanzämter, Sozialämter
sowie weitere Behörden auf Kontostammdaten zugreifen dürfen.
Dafür ist kein richterlicher Beschluss notwendig. Zudem müssen die
Betroffenen weder vorab noch nachträglich von dem Zugriff informiert
werden.