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Gegen diese EU Verfassung - Für ein Europa, dass sich dem Krieg
verweigert
mit: Felix Ökentorp, Bundessprecher der DFG-VK und
Mitarbeiter im Bochumer Friedensplenum Die EU-Verantwortlichen wollen
offenbar keine Diskussion über ihre militaristisch-neoliberalen
Zielsetzungen.
Mi. 14.01.2004, 19:30 h, Bochum, Bahnhof
Langendreer, Raum 6
Friedensplenum Bochum
Gegen diese EU Verfassung -
Für ein Europa, dass sich dem Krieg verweigert
mit:
Felix Ökentorp Die EU-Verantwortlichen wollen offenbar keine
Diskussion über ihre militaristisch-neoliberalen
Zielsetzungen. Die EU hat einen Entwurf für eine
gemeinsame Verfassung vorgelegt, die dann über den einzelstaatlichen
Verfassungen, also auch über dem deutschen Grundgesetz stehen
soll.
Das allein müsste schon Grund genug sein, dass nicht nur
alle Details dieses Verfassungsentwurfs in der Öffentlichkeit ausreichend
bekannt gemacht und diskutiert würden, vielmehr müsste auch eine
demokratische Abstimmungsmöglichkeit bestehen. Aber nichts da, die Politik
hat daran offensichtlich keinerlei Interesse. Zudem kann sie sich auf die Medien
verlassen. 99 Prozent der Medien – und das ist einer der wirklich
großen Skandale – diskutieren ausschließlich den
Nebenkriegsschauplatz „Stimmverteilung”. Bei näherem Hinsehen
ist jedoch jedes Misstrauen angebracht. Der Verdacht scheint sich zu
bestätigen: Die herrschenden Kreise der Großunternehmen und des
Finanzkapitals Europas lassen sich hier – „im Namen des
Volkes” – gesetzliche Normen schmieden, die sie in den einzelnen
Landesverfassungen nie und nimmer durchgekriegt hätten.
Schauen
wir näher hin: Die sogenannte „Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik“ (GASP) und die „gemeinsame
Verteidigungspolitik“ nehmen (neben den neoliberalen
Deregulierungsangriffen – dazu mehr im Februar) einen zentralen Raum in
diesem Verfassungsentwurf ein. Im friedens- bzw. militärpolitischen Bereich
finden sich dramatische Neuerungen. So gibt es sogar eine explizite
Aufrüstungsverpflichtung mit Verfassungsrang: „Die Mitgliedstaaten
verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu
verbessern“ (Artikel I-40 Absatz 3).
EU-Streitkräfte
– z.B. die neue EU-Interventionstruppe mit 60.000 Mann und Frau –
sollen zu „Kampfeinsätzen im Rahmen der Krisenbewältigung
einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen“ (Artikel III-210)
eingesetzt werden können. Weiter heißt es: „Mit allen diesen
Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter
anderem auch durch die Unterstützung für Drittstaaten bei der
Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet“.
Die
kriegshemmenden Artikel im Grundgesetz wie Artikel 26.1: „Handlungen, die
geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche
Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung
eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter
Strafe zu stellen.“ oder Artikel 87a.1: „Der Bund stellt
Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke
und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan
ergeben.“ und 87a.2: „Außer zur Verteidigung dürfen die
Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es
ausdrücklich zulässt.“, solche Artikel werden durch diese
Verfassung außer Kraft gesetzt. Hinter unserem Rücken, gleichsam ohne
Beteiligung der betroffenen Menschen, sollte diese Verfassung noch im alten Jahr
durchgesetzt werden. Das ist zum Glück, und aus ganz anderen Gründen,
nicht gelungen. Wir wollen heute und in den nächsten Monaten einen kleinen
Beitrag zu mehr Transparenz, Kritik und möglicherweise Abwehr,
leisten. Felix Ökentorp ist Bundessprecher der DFG-VK und
Mitarbeiter im Bochumer Friedensplenum. Veranstalter:
Friedensplenum und Bhf/Politik
Mi. 14.01.2004, 19:30 h, Bochum,
Bahnhof Langendreer, Raum 6
Posted: Mi - Januar 7, 2004 at 02:27 nachm.
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